Gewährverschlüsse

Allgemeine Grundsätze zur Bestellung von Gewährverschlüssen

Um die Bestellung zügig bearbeiten zu können, muss Folgendes gewährleistet sein: 

  1. Die Adresse bzw. der gewünschte Adresseneindruck muss deutlich lesbar sein (möglichst in Blockbuchstaben), evtl. Muster des bisherigen Eindrucks beilegen. Bitte beachten Sie: Bei Faxbestellungen ist das Muster nicht lesbar!
  2. Es können nur Namen von Mitgliedern eingedruckt werden.
  3. Angabe der gewünschten Anzahl von Gewährverschlüssen in der richtigen Zeile: Neutral (ohne Adresseneindruck) - in vollen 100 Stück; mit Adresseneindruck - in vollen 1.000 Stück
  4. Eintrag der Zahl der Wirtschaftsvölker
  5. Eigenhändige Unterschrift: Mit dieser erkennen Sie die Bestimmungen zu den Warenzeichen an. Beim Namenseindruck mehrerer Personen muss jede Person unterschreiben.
  6. Gewährverschlüsse können ausschließlich an Mitglieder mit einem nachgewiesenen Fachkundenachweis-Honiglehrgang abgegeben werden. Es ist sinnvoll bei der ersten Bestellung das Zertifikat in Kopie beizufügen.
  7. Bei minderjährigen Mitgliedern die Zusatzerklärung mit ausdrucken und von den gesetzlichen Vertretern unterschreiben lassen.

Tipps von Dr. Pia Aumeier, Ruhr-Universität Bochum

Danke!

Diese Seiten aus dem Deutschen Bienen-Journal haben wir von der Autorin Dr. Pia Aumeier zur Verfügung gestellt bekommen. Wir freuen uns sehr darüber und sagen: herzlichen Dank.

Wir empfehlen allen Neu- und Jungimkern (aber auch Altimkern!) den Besuch eines Grundlehrgangs oder die Teilnahme an den Vortragsveranstaltungen dieser ausgewiesenen Bienenfachfrau, die ein offenes Wort schätzt und die eine Art der Imkerei vorlebt, die schnörkellos und frei von jeder unnötigen Randarbeit ist.

Für diejenigen, die eine dringende Frage direkt loswerden wollen: pia.aumeier@rub.de

BSV

Hier finden Sie

Informationen zur Biengesundheit, Formulre Futterkranzproben und vieles mehr..

teilweise sind Dateien nur für BSV zugänglich.

Das Recht und die Imkerei..

Gesetze und Verordnungen die die Imkerei betreffen (und betreffen können)
(wir erheben keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zum Download
angebotenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)
Aktuelle Ausgaben findet man immer unter
https://www.gesetze-im-internet.de

 
Powered by Phoca Download